3M Scotch-Weld 2141 – Kontakt-Klebstoff zur Vorbehandlung von Holz, Gummi, Metall und Beton. 1 Gebinde reicht für ca. 3,25 m²

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Artikelnummer: 90.9279 Kategorie:

Beschreibung

3M Scotch-Weld 2141 – Kontakt-Klebstoff zur Vorbehandlung von Holz, Gummi, Metall und Beton. 1 Gebinde reicht für ca. 3,25 m²

Montagezubehör für selbstklebende Antirutschbeläge

Gummi-Klebstoff für Böden aus Holz, Beton und Asphalt auf Polychloroprenbasis zur Vorbehandlung der Verklebung von Bodenmarkierungsbändern und Antirutschbelägen.
öl- und wasserbeständig
lösemittel- und hitzeaktivierbar
Gebinde 0,9 l (reicht für 3,25 m²)
Temperatureinsatzbereich: – 30°C bis + 80°C
Die günstigste Verarbeitungstemperatur für 3M Scotch-Weld ™ 2141 mit dem zu verarbeitenden Werkstoff liegt zwischen 15°C und 20°C.

Gefahrstoff:

Signalwort: Gefahr

H-Sätze:
H 225 – Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H 315 – Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2 Verursacht Hautreizungen.
H 319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H 336 – Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, betäubende Wirkungen Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H 361 – Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H 372 – Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition: Nervensystem | Sinnesorgane
H 412 – Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

P-Sätze:
P 210 – Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P 260 – Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P 262 – Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P 280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P 301+P310 – BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P 305+P351+P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P 331 – KEIN Erbrechen herbeiführen.
P 370+P378 – Bei Brand: … zum Löschen verwenden.
P 501 – Inhalt / Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

 

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